PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - vs. gesetzliche Versicherung

Da sich nicht wenige Bürger in Deutschland zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung im Krankenbereich entscheiden können, ist es natürlich wichtig zu wissen, worin genau sich eigentlich die beiden Versicherungsformen unterscheiden. Weitestgehend kann man hier zwei Bereiche nennen, in denen es große Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt. Der erste Bereich sind natürlich die Leistungen, die man von der jeweiligen Versicherung als versicherte Person im Krankheitsfall erwarten kann. Die gesetzliche Krankenversicherung ist so aufgebaut, dass jeder Versicherte die gleichen Leistungen erhält, unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrages. In der privaten Krankenversicherung ist es hingegen so, dass man sich die Leistungen selber aussuchen kann. Die möglichen Leistungen werden vom Versicherer in Paketen gebündelt, die dann auch als Tarife bezeichnet werden. So kann sich der Versicherte selber entscheiden, ob er wenig Leistung für wenig Geld oder lieber viel Leistung für einen höheren Beitrag haben möchte.

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Hier können Sie mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung Leistungen wie Zahnkostenersatz und vieles mehr in Anspruch nehmen.

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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG Beitragsberechnung

Auch die Höhe der Versicherungsprämie, also des monatlich zu zahlenden Beitrages, wird bei der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung auf ganz unterschiedlicher Basis festgelegt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt nur das Einkommen des Versicherten eine Rolle, auf dessen Grundlage der zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag berechnet wird. Kurz gesagt bedeutet dieses, wer wenig verdient, zahlt auch einen geringen Beitrag, wer viel verdient, muss auch einen höheren Beitrag zahlen. Mit einer geringeren oder höheren Leistung hat der Beitrag wie bereits kurz erwähnt nichts zu tun. Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen hingegen keine Rolle für die Berechnung des Beitrages. Auch in diesem Bereich werden deutlich individuellere Merkmale zu Rate gezogen, um den Beitrag festzulegen. Neben dem gewählten Tarif, der die jeweiligen gewählten Leistungsarten beinhaltet, sind das in erster Linie der Gesundheitszustand des Versicherten, dessen Beruf und Alter, sowie bereits vorhandene Erkrankungen, die in der Regel eine Beitragserhöhung zur Folge haben oder sogar im negativsten Fall zum Ausschluss aus der Versicherung bzw. zur Antragsablehnung führen können.