PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - welche Zielgruppe ?

Auch wenn die private Krankenversicherung (PKV) im Leistungsbereich oftmals viele Vorzüge gegenüber der GKV bietet, so haben dennoch nur eine begrenzte Anzahl an Bürgern vom Gesetz her die Alternative, sich zwischen einer Versicherung in der GKV und der PKV entscheiden zu können. Immer zwischen den beiden Versicherungsträgern wählen dürfen Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Polizisten, Richter und Studenten. Ob sich auch ein Arbeitnehmer für die private Krankenversicherung entscheiden kann, hängt ausschließlich davon ab, wie hoch sein Einkommen ist. Hier spielt die so genannte Pflichtversicherungsgrenze die entscheidende Rolle. Diese Pflichtversicherungsgrenze besagt, dass man sich dann als Arbeitnehmer auch für eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung entscheiden kann, wenn man über drei Jahre in Folge ein Einkommen von derzeit mindestens 48.600 Euro erreicht. Nur wenn dieses der Fall ist, kann man aus der gesetzlichen KV austreten und sich in der PKV versichern lassen. Wie aber gerade kurz erwähnt, ist es nicht ausreichend, wenn man diese Gehaltsgrenze nur einmal überschreitet, sondern man muss dieses kontinuierlich, also drei aufeinander folgenden Jahre, erreichen.

_____________________________________________________________________

Tarifcheck24 - Vergleichen Sie aus hunderten von Versicherungsanbietern kostenlos per Mausklick! Tarifcheck24 - Vergleichen Sie aus hunderten von Versicherungsanbietern kostenlos per Mausklick!


Hier können Sie mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung Leistungen wie Zahnkostenersatz und vieles mehr in Anspruch nehmen.

_____________________________________________________________________

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG Kostenfalle Familienplanung

Falls man sich aufgrund seines Gehaltes als Angestellter für die Möglichkeit entschieden hat, sich in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen, sollte man allerdings auf jeden Fall wissen, dass es danach fast ausgeschlossen ist, zurück in die GKV zu kehren, es sei denn, man fällt mit seinem Gehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze und wird somit wieder zu einem Pflichtversicherten. Besonders ärgerlich kann eine nicht mögliche Rückkehr dann werden, wenn sich die Familie vergrößert, man also heiratet oder Kinder bekommt. Diese müssen nämlich kostenpflichtig in der privaten KV versichert werden, während im Rahmen der GKV eine kostenfrei Mitversicherung von Kindern und unter bestimmten Umständen auch von Ehepartnern möglich ist. In diesem Fall kann also die PKV zukünftiges deutlich teurer werden, als man sich bzw. die Familie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichern könnte.