PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - Funktionsweise
Vom Prinzip her funktioniert die private Krankenversicherung zunächst einmal nicht anders, als man es auch von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. von einer Versicherung im Allgemeinen kennt. Das bedeutet, man zahlt einen bestimmten Beitrag ein, und kann dann im entsprechenden Versicherungsfall eine bestimmte Leistung erwarten und in Anspruch nehmen. Von der Grundstruktur her muss die Versicherungsgesellschaft also zunächst einmal Beiträge von den Mitgliedern sammeln, um von diesen Beiträgen dann die zu erbringenden Leistungen bezahlen zu können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird jedoch bei der privaten Krankenversicherung nicht nach einem Umverteilungssystem von 1:1 gearbeitet, sondern Beitragshöhe und Leistung stehen in einem Verhältnis zueinander. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es so, dass jeder Versicherte exakt die gleichen Leistungen erhält, ob er nun aufgrund seines Einkommens einen Beitrag von beispielsweise 200 Euro oder 400 Euro im Monat zahlt.
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Hier können Sie mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung Leistungen wie Zahnkostenersatz und vieles mehr in Anspruch nehmen.
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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG Tariffinanzierung
Bei der private Krankenversicherung ist die Funktionsweise jedoch anders. Es findet hier zwar auch eine Umverteilung statt, also es zahlen auf der einen Seite Mitglieder ein, damit andere Mitglieder zeitversetzt Leistungen erhalten. Allerdings wird dieses System in Tarifen gebündelt, wodurch garantiert wird, dass man bei höheren Beiträgen im Vergleich zu anderen Versicherten auch mehr Leistungen in Anspruch nehmen kann. Wer also zum Beispiel den Basistarif wählt, zahlt zwar einen relativ geringen Beitrag, kann aber auch nur Leistungen erwarten, die in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die Tarifstruktur ist also ein sehr wichtiger Teil der Funktionsweise der privaten Krankenversicherung. Auch die gebildeten Altersrückstellungen sind ein wichtiger Teil des Systems. Die Mitglieder zahlen in jüngeren Jahren einen etwas höheren Beitrag, als sie aufgrund ihres Alters eigentlich zahlen müssen. Aus diesem „Mehrertrag“ bildet die Krankenversicherung dann Altersrückstellungen. Diese werden dann verwendet, wenn der Versicherte aufgrund häufigerer Krankheiten im Alter eigentlich einen deutlich höheren Beitrag zahlen müsste, um die Erhöhung somit so gering wie möglich halten zu können.